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Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Gerne besprechen wir persönlich eine mögliche Zusammenarbeit und können dabei die Voraussetzungen und Bedingungen klären.

Prinzipiell benötigen Sie einen genug grossen Behandlungsraum, wo wir unser Equipment aufstellen können. Mehr als einen Stromanschluss brauchen wir nicht, da wir auch Sauerstoff mitführen. Zudem sollte ein geeigneter Raum zur Verfügung stehen, wo Ihre Patientinnen und Patienten in Ruhe nach einer Operation richtig wach werden können. Dazu benötigt es in der Regel eine bequeme Liege. Für die Überwachung sorgen wir.

Wir bieten sämtliche Narkoseformen an, die ein ambulantes Vorgehen ermöglichen. Vollnarkosen, Sedationen, und sämtliche Arten von Teilnarkosen. Wir sind spezialisiert in der peripheren, Ultraschall gesteuerten Regionalanästhesie. Gerade diese Verfahren können womöglich eine schnelle Entlassung der Patienten ermöglichen und gleichzeitig für Sicherheit und Effizienz sorgen. Gerne gehen wir auch auf Ihre Vorstellung und Bedürfnisse ein.

Wir halten uns an die gängigen Empfehlungen unserer Fachgesellschaft. Gesunde Kinder betreuen wir in der Regel ab 2 Jahren. Gerade da halten wir uns aber vor, auch kurzfristig Operationen bei Krankheit zu verschieben. Die Patientensicherheit hat für uns oberste Priorität und wir werden auch nicht darüber verhandeln, wenn die zuständige Anästhesistin oder der zuständige Anästhesist Bedenken äussert.

Gerade Menschen mit gewissen kognitiven aber auch körperlichen Beeinträchtigungen profitieren zum Teil erheblich vom ambulanten Setting ausserhalb des Akutspitals. Ob sich diese Person aber für eine Intervention in Ihrer Praxis eignet, muss individuell geklärt werden. Fragen Sie uns vorgängig, bevor Sie Patientinnen und Patienten mit relevanten Behinderungen für eine Operation anmelden. Wir sind sicher, dass sich eine gute Lösung finden lässt.

Wir arbeiten mit der Online-Software von Medlinq ®, wo Sie von uns einen Zugang erhalten können. Da können Sie einfach die Operationen anmelden.

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Tarife sind gerade ein sehr brennendes Thema und die Diskussionen und Verhandlungen laufen immer noch auf Hochtouren. Für alle KVG-relevanten Eingriffe, welche nach ambulanten Pauschalen vorgenommen werden, ist eine individuelle Tarifklärung notwendig, da für die Anästhesie-Leistung kein einheitlicher Tarif abgemacht wurde. Das werden wir wohl in einem klärenden Gespräch machen müssen. Bei Tarifen von Selbstzahlern und nach Sozialversicherungen halten wir uns an die Empfehlungen der entsprechenden Gesellschaften. Sie finden im Download-Bereich eine Übersicht. Leider sind auch diese Tarife nicht in Stein gemeisselt, da zum Teil kantonale Unterschiede dazu kommen.

Narkosen sind heutzutage sehr sicher geworden und durch eine sorgfältige Abklärung im Voraus wird das Risiko für Komplikationen auch tief gehalten. Leider gibt es nie „nie“, weshalb auch wir auf potentielle Probleme und Komplikationen vorbereitet und ausgerüstet sind. Sollte es in ganz seltenen Fällen mal dazu kommen, dass nach dem Eingriff eine Patientin oder ein Patient doch nicht ins häusliche Umfeld entlassen werden kann und hospitalisiert werden muss, kümmern wir uns natürlich darum. Ihre Praxis sollte deshalb eine Zufahrt für Ambulanzfahrzeuge haben.